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Gegenstand der Arbeit ist das Verhältnis zwischen dem selbst gesetzten Recht der Sportverbände und den sportrelevanten Bestimmungen des staatlichen Rechts. Der Dualismus beider Rechtskreise gilt als Kennzeichen des Sportrechts. In Bezug auf den Sport gelten Regel und Recht nicht losgelöst voneinander. Es kommt bei deren Anwendung vielmehr zu gegenseitigen Einwirkungen und Verzahnungen. Dieses Spannungsverhältnis wird einerseits bestimmt durch die den Verbänden zustehende Verbandsautonomie aus Art. 9 GG, andererseits durch die Grundrechte der einzelnen am Sport Beteiligten. Bedeutung erlangt das Verhältnis zwischen Regel und Recht etwa bei der Frage, inwiefern verbandsrechtliche Entscheidungen von staatlichen Gerichten überprüft werden dürfen. Aber auch bei der Frage nach der zivilrechtlichen Haftung von Sportlern ist das Verhältnis zwischen Regel und Recht zu berücksichtigen. Die vorliegende Arbeit gibt einen strukturellen Nachweis dieser Interdependenzen in den verschiedenen Bereichen des Zivilrechts, des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts. Damit werden die gegenseitigen Verbindungslinien zwischen staatlichem Recht und Verbandsrecht zum ersten Mal umfassend dargestellt.
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