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Die Abhandlung stellt Controlling und seine Implementierung in der Justiz in das Zentrum der Betrachtung, da "Justizcontrolling" in einer Reihe von Landesjustizverwaltungen bereits erprobt oder zumindest diskutiert wird. Ursprünge, Intentionen und Instrumente von Controlling werden zunächst allgemein vorgestellt, auch in seiner Eigenschaft als Teil des New Public Management (NPM). Daran schliesst sich die Erörterung relevanter verfassungsrechtlicher und gesetzlicher Implikationen der Einführung von Justizcontrolling an. Schwerpunkte bilden dabei justizspezifische Effizienzprinzipien, die richterliche Unabhängigkeit sowie das Dienstrecht und das Gerichtsverfassungsrecht. Es werden Optionen für die konkrete organisatorische Verankerung von Controlling in den Gerichten aufgezeigt und im Rahmen eines Justizcontrolling geeignete und rechtlich zulässige Zielformulierungen erörtert. Abgerundet, auch in empirischer Hinsicht, wird die Abhandlung durch eine Darstellung des Projekts Justizcontrolling (JuCo) in Niedersachsen.
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