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Die Volksrepublik hat immer noch kein kodifiziertes Strafrecht, obwohl bereits mehr denn zwei Dezennien seit der Machtübernahme durch die Kom munisten im Jahre 1949 vergangen sind. Man begründet das ideologisch: Wo zu ein kodifiziertes Recht, wenn es doch, wie schon Marx vorausgesagt hat, absterben wird I? Übrigens sieht man eine Bestätigung für die Marxsche These in den Kommunen, deren Einführung einen Rückgang der Prozeßstreitigkei ten im Lande zur Folge hatte 2. Auch wies man von offizieller Seite zur Be gründung des "rechtlosen" Zustandes darauf hin, daß das kodifizierte Recht auf den Prozeß der gesellschaftlichen Wandlung hemmend einwirke 3. I Vgl. Buxbaum, D. c., Preliminary Trends in the Development of the LegalInstitutions of Communist China and the Nature of Criminal Law, in: International and Comparative Law Quarterly, 1962, Vol. 11, S. 6. - David, R., Einführung in die großen Rechtssysteme der Gegenwart, übers. und bearb. v. Günther Grassmann (München-Berlin 1966), S. 166.
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