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Aktionäre haben bestimmte Rechte zur Durchsetzung ihrer Interessen so auch das Recht zur Klage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung. Nicht alle Aktionäre machen jedoch im gesetzgeberisch motivierten Sinn Gebrauch von ihrem Recht auf Widerspruch und Klage: Räuberische Kleinaktionäre sind im aktienrechtlichen Anfechtungsrecht ein seit Langem bekanntes Phänomen. Berufskläger machen sich Systemschwächen zu eigen, nutzen die gesellschaftsrechtliche Zwangslage aus und instrumentalisieren ihr aktienrechtliches Klagerecht, um systemfremde Ziele zu erreichen. Diverse Gesetzesinitiativen haben dieses Phänomen nicht eindämmen können. Isabelle Engelhardt beschäftigt sich mit der Frage der Strafbarkeit solchen Handelns. Insbesondere die Delikte der Erpressung und der Anstiftung zur Untreue stellt sie anhand praxisnaher Fallbeispiele in den Fokus und zeigt, dass es durchaus Varianten gibt, bei denen ausschließlich das Strafrecht in der Lage ist, die Lücke im System zu schließen.
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